Die Müllentsorgungsgebühr für das Jahr 2023 wird folgendermaßen berechnet (alle Beträge sind zuzüglich MwSt. 10 %):
Grundgebühr:
Haushalt: pro Person € 11,033
Betriebe je nach Kategorie: pro Punkt € 5,944 (siehe Tabelle)
Entleerungsgebühr:
€ 0,1243 pro Liter
€ 0,9941 pro Kilo
- ein Container 1100 Liter x € 0,1243 = € 136,73
Ab 2022 fällt die Sammlung mit Säcke weg. Der Restmüll muss mit dem Presscontainer in Pederoa entsorgt werden.
Mindestentleerungsmenge:
Wird im Laufe eines Jahres von einem Benutzer kein Müll abgegeben, so wird trotzdem die Mindestmenge wie folgt berechnet:
Haushalte - Mindestmenge
- 1 Person - 22,50 Kilo
- 2 Personen - 45 Kilo
- 3 Personen - 67,50 Kilo
- 4 Personen und mehr Personen - 90 Kilo
Bei Betrieben ist die Mindestmenge ein Durchschnitt der im letzten Jahr abgeholten Menge der jeweiligen Kategorien (siehe Tabelle).
Auf der gesamten Müllgebühr werden 10 %Mwst verrechnet (in den obgenannten Tarifen nicht enthalten).
Biomüll
Die Kosten der Entsorgung des Biomülls werden in der Gebühr bereits berücksichtigt.
Reduzierung der Gebühr:
In folgenden Fällen wird eine Ermässigung der Gebühr gewährt:
- bei Geburt eines Kindes werden je 90 Kilo auf die folgenden 3 Jahre aufgeteilt
- bei pathologisch bedingter Inkontinenz 180 Kilo pro Jahr. Es muss das erste Mal ein ärztliches Zeugnis vorgelegt werden.
- Für jene, die mittels des eigenen Formulars erklären, daheim ihr Biomüll fachgerecht zu kompostieren, wird eine Reduzierung der Gebühr von 5,00 € pro Person gewährt.
Wichtig:
Wird ein Gebäude (Wohnung, Pension, Bar ...) neu errichtet, so muss eine Meldung bezüglich Müllgebühr, Wasser- und Abwassergebühr im Steueramt der Gemeinde gemacht werden. Auch im Falle von Umschreibung der Gebäude, Abbruch oder Vermietung einer Wohnung muss diese Meldung abgegeben werden.
Grundgebühr Betriebe 2023
Mindestentleerungen Betriebe 2023